10 Jahre Stufenführerschein in Österreich : eine umfassende Analyse des Unfallgeschehens bei einspurigen Kfz.

Auteur(s)
Vavryn, K. Winkelbauer, M. & Esberger, R.
Jaar
Samenvatting

Am 1. Juli 1991 trat das oesterreichische Modell des stufenweisen Zugangs zum einspurigen Kfz in Kraft. Mit dem am 1. November 1997 in Kraft getretenen Fuehrerscheingesetz (FSG) erfolgte die im Zuge des EU-Beitritts notwendig gewordene Anpassung an die EU-Richtlinie 91/439. Dies bedeutete, dass die technischen Bestimmungen fuer "Einsteigermotorraeder" (Leichtmotorraeder) und der Zugang gelockert werden mussten. Eingefuehrt wurde die Regelung, dass Motorraeder mit maximal 125 Kubikzentimeter und einer hoechsten Motorleistung von 11 Kilowatt nach 5 Jahren Besitz der Fuehrerscheinklasse B, Beendigung der Probezeit und der Absolvierung von 6 Stunden Fahruebungen gelenkt werden duerfen. Die Berechtigung ist bei der Behoerde zu beantragen und wird als "Code 111" in den Fuehrerschein eingetragen. Der 1992 eingefuehrte Mopedfuehrerschein - Ablegen einer theoretischen Pruefung fuer eine Lenkberechtigung ab dem 16. Lebensjahr - blieb zwar erhalten, es wurde allerdings die Moeglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Mopedausweis bereits mit 15 Jahren zu erwerben. Untersucht wurden die Auswirkungen des oesterreichischen Modells des Stufenfuehrerscheins und die 1997 vorgenommenen Veraenderungen. Der Mopedausweis reduzierte die Zahl der Verletzten und Getoeteten in der betroffenen Altersgruppe auf etwa die Haelfte. Die Regelung "Moped mit 15" erhoehte die Anzahl der Verletzten der betroffenen Altersgruppe im Jahr 2000 um etwa 100 beziehungsweise um etwa 300 Prozent. Das oesterreichische Modell des Stufenfuehrerscheins verminderte die Anzahl der Getoeteten in der Altersklasse der 18- und 19-Jaehrigen um zwei Drittel, die der Verletzten um etwa 75 Prozent. In der teilweise ebenfalls betroffenen Altersgruppe der 20- bis 24-Jaehrigen halbierte sich die Anzahl von Getoeteten und Verletzten. Eine Aenderung der Unfallzahlen nach der Aenderung auf das EU-Modell ist vorerst nicht nachweisbar. Die Gesetzesaenderung "Code 111" hat zur Ausstellung von durchschnittlich 9.000 Lenkerberechtigungen dieser Art jaehrlich und zu rund 6.500 zusaetzlich zugelassenen Fahrzeugen der relevanten Klasse jaehrlich gefuehrt. Pro 1.000 zugelassenen Fahrzeugen koennen zwischen 6 und 13 zusaetzliche Unfaelle mit Personenschaden mit Beteiligung solcher Fahrzeuge erwartet werden. Pro 1.000 zugelassenen Fahrzeugen koennen zwischen 7 und 12 zusaetzliche verletzte Aufsassen erwartet werden. Im Anschluss an eine Darstellung der in der EU diskutierten Aenderung der Fuehrerscheinrichtlinie werden unter anderen folgende Forderungen erhoben: Es ist zu ueberlegen, die Regelung "Moped mit 15" rueckgaengig zu machen, zumindest aber eine verpflichtende praktische Pruefung mit strengen Anforderungen einzufuehren. Eine weitere Lockerung der technischen Restriktionen fuer Einsteigermotorraeder ist grundsaetzlich abzulehnen. Eine Absenkung des Mindestalters fuer die Unterklasse A1 der EU-Richtlinie auf 16 Jahre ist kategorisch abzulehnen. Da die Aenderungen im Zugang zum einspurigen Kfz zu einer massiven Erhoehung des Bestandes dieser Fahrzeuge gefuehrt haben, muessen bei der Strassengestaltung entsprechende Massnahmen wie Demontage nicht erforderlicher Leitschienen oder Vermeidung von Bitumenausbesserungen mit mindergriffiger Oberflaeche gesetzt werden. (KfV/A).

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Publicatie

Bibliotheeknummer
C 20886 [electronic version only] /73 /81 / ITRD D346540
Uitgave

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 46 (2001), No. 10 (Oktober), p. 334-340, 3 ref.

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