Absenkung des Alkoholgrenzwertes auf 0,5 Promille und Änderung des FSG.

Auteur(s)
Messiner, F.
Jaar
Samenvatting

Durch eine Änderung des Führerscheingesetzes (FSG) und eine Änderung der Strassenverkehrsordnung (StVO) wurden in Österreich für Kraftfahrer mit Wirkung ab 6. 1. 1998 die 0,5 Promille-Regelung eingeführt und bestimmte Sanktionen bei Verstoss gegen diese Regelung festgesetzt. Die Sanktionen richten sich nach dem festgestellten Alkoholisierungsgrad. Gleichzeitig mit der Einführung der 0,5 Promille-Regel erfolgte eine Korrektur von Redaktionsfehlern im FSG, das rückwirkend mit 1.11.1997 in Kraft trat. Die beiden Gesetzesänderungen werden einer kritischen Bewertung unterzogen, wobei auf Mängel und Widersprüchlichkeiten im Hinblick auf andere gesetzliche Bestimmungen verwiesen wird. Speziell eingegangen wird auf die 0,5 Promille-Regel und die damit verbundenen Sanktionen, auf die nunmehr bestehende Möglichkeit einer klinischen Untersuchung auch durch einen diensthabenden Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt, auf Zwangsmassnahmen (wie das Anlegen technischer Sperren), auf örtliche Strafregister, und die Subsidiaritätsklausel (Verbot der Doppelbestrafung von Alkoholdelikten), auf die längere Entziehungsdauer beim erstmaligen Verstoss gegen die 0,8 Promille-Regel durch Lenker von Lkw über 7,5 Tonnen und Omnibuslenker, auf die Frage einer verpflichtenden Anordnung begleitender Massnahmen nach Entziehung der Lenkerberechtigung und Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bei Verweigerung der Atemluftmessung oder Blutuntersuchung auf Alkohol, auf die Rechtsfolgen von Redaktionsfehlern im Paragraph 26 FSG und ihre rechtliche Korrektur sowie auf das Inkraft treten der beiden Gesetzesänderungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die neuen Bestimmungen über die Alkoholisierung unter 0,8 Promille nicht in der StVO verankert sind und daher nicht für Radfahrer, Kutscher und so weiter gelten. Eine tatsächliche Fahruntauglichkeit unter 0,8 Promille ist wie bisher analog zu den Regelungen für 0,8 bis 1,19 Promille zu ahnden. In einer Tabelle wird eine Übersicht über Promillegrenzen und Sanktionen geboten. (KfV/H)

Publicatie aanvragen

13 + 1 =
Los deze eenvoudige rekenoefening op en voer het resultaat in. Bijvoorbeeld: voor 1+3, voer 4 in.

Publicatie

Bibliotheeknummer
C 15040 [electronic version only] /73 / IRRD 335415
Uitgave

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 43 (1998), No. 2 (Februar), p. 41-45

Onze collectie

Deze publicatie behoort tot de overige publicaties die we naast de SWOV-publicaties in onze collectie hebben.