Akkreditierung der Anbieter von Kursen zur Wiederherstellung der Fahreignung durch die Bundesanstalt für Strassenwesen.

Auteur(s)
Heinrich, H.C. Pech, S. & Weinand, M.
Jaar
Samenvatting

Mit der Änderung des deutschen Strassenverkehrsrechtes werden Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung von Anbietern von Kursen zur Wiederherstellung der Fahreignung gesetzlich konkretisiert. Das Instrument einer bundeseinheitlichen Qualitätssicherung wird per Gesetz verbindlich eingeführt. Mit der Überprüfung wird die Bundesanstalt für Strassenwesen als neutrale Stelle beauftragt. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Kursen zur Wiederherstellung der Eignung von Kraftfahrzeugführern um Massnahmen der Personalzertifizierung handelt. Das Referat beschreibt den Ablauf des Akkreditierungsverfahrens und die Anforderungen an Massnahmenträger, die einen Antrag auf Akkreditierung gestellt haben. Bei den Anforderungen an die Kursleiter spielen die berufliche Qualifikation sowie solche Anforderungen eine Rolle, die sich aus dem jeweiligen Qualitätssicherungssystem ergeben. In der Akkreditierung der Anbieter von Kursen zur Wiederherstellung der Fahreignung durch die Bundesanstalt für Strassenwesen wird nicht nur eine Bestätigung der Qualität und Fachkompetenz gesehen, sondern zugleich auch eine Gewähr für die Durchführung der jeweiligen Kurse nach bundeseinheitlichen Kriterien. Beitrag zum Arbeitskreis 2 "Kriterien und Kontrolle der Qualitätssicherung" des 6. Internationalen Workshop "Driver Improvement" vom 20. bis 22. Oktober 1997 in Berlin.

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Publicatie

Bibliotheeknummer
C 12330 (In: C 12318 S) /73 /83 / IRRD D340913
Uitgave

In: Driver improvement : 6. Internationaler Workshop : Referate des Workshops 1997, Berlin, vom 20. bis 22. Oktober 1997, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen : Mensch und Sicherheit, Heft M 93, p. 108-114, 7 ref.

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