Aktuelle Rechtsfragen beim Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenauffälligkeit.

Auteur(s)
Zwerger, D.
Jaar
Samenvatting

Zum Fuehren eines Kraftfahrzeuges ist regelmaessig ungeeignet, wer die in Anlage 4 zu Paragraf 46 I Satz 2 Fuehrerscheinverordnung genannten Umstaende verwirklicht. Die Eignungsbeurteilung eines Betroffenen kann ohne weitere fachliche Begutachtung erfolgen, wenn die Feststellung des Bestehens einer Krankheit oder eines Mangels sich aus den ermittelten Tatsachen ergibt und keine Anhaltspunkte fuer eine Ausnahme der Regelvermutung bestehen. Der Betroffene muss die Regelvermutung entkraeften. Nachgewiesener Drogenkonsum reicht fuer die Regelvermutung aus. Zur Fahrungeeignetheit fuehrt die Abhaengigkeit von Betaeubungsmitteln. Die Abhaengigkeit kann nur durch Fachkenntnis festgestellt werden. Wer Betaeubungsmittel zu sich nimmt, ist ungeeignet zum Fuehren eines Kraftfahrzeuges, fuer Cannabis gilt eine Sonderregelung. Dabei gilt die Regelvermutung bei blosser Einnahme. Bei Cannabiskonsum koennen zwei Alternativen die Ungeeignetheit begruenden. Wer regelmaessig konsumiert ist ungeeignet, wer gelegentlich Cannabis zu sich nimmt ist ungeeignet, wenn er zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann oder zusaetzlich Alkohol oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe anwendet. Nach neuerer Rechtsprechung werden bestimmte Cannabis-Wirkstoff-Werte zur Bestimmung der Konsumgewohnheiten herangezogen. Werden Tatsachen bekannt, die konkrete Zweifel an der Fahreignung begruenden ohne die Regelfallbeurteilung der Ungeeignetheit nach sich zu ziehen, werden Aufklaerungsmassnahmen angeordnet, um die fuer die Beurteilung der Eignung massgeblichen Umstaende festzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnis wiedererlangt werden. Ueberarbeitete Fassung des vom Verfasser bei den Seminaren ADAC-Autorecht "Aktuelle Ausgewahlte Probleme des Fahrerlaubnisrechts" am 13.11.2004 und 12.03.2005 gehaltenen Vortrags.

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Bibliotheeknummer
C 36261 [electronic version only] /73 / ITRD D358008
Uitgave

Deutsches Autorecht, Vol 75 (2005), p. 431-437

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