Der Verfasser versteht unter Wirtschaftsverkehr den Verkehr mit Lastkraftwagen von mehr als 3,5 t zulaessigem Gesamtgewicht zur Versorgung des innerstaedtischen Handels, zur Versorgung der Bevoelkerung und zur Versorgung und Entsorgung innerstaedtischer Baustellen. Er steht im Spannungsfeld zwischen Notwendigkeit und Belaestigung. Zulauf und Ablauf sind nach Moeglichkeit zu beschleunigen. Die Strassenverkehrsordnung widmet dem Wirtschaftsverkehr in den Staedten keine Aufmerksamkeit. Die Probleme werden jedoch staendig groesser. Es bedarf einer Beschleunigung des Warenumschlags. Ladezonen sollten ausschliesslich dem innerstaedtischen Wirtschaftsverkehr zur Verfuegung stehen, von anderen Verkehrsnutzern also freigehalten werden. Referat, gehalten im Arbeitskreis V (Leitung: Kiepe, F.) des 39. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2001.
Samenvatting