Alkohol- und Drogenfahrten in Deutschland : Sanktionen und Fahrerlaubnismassnahmen.

Auteur(s)
Grohmann, P.
Jaar
Samenvatting

Die negative Wirkung von Rauschgiften auf die Verkehrsleistung von Fahrzeugfuehrern ist nicht an nationale Besonderheiten gebunden. Deshalb ist es unverstaendlich und gefaehrlich, dass nicht einmal innerhalb der EU und der EWR-Vertragsstaaten einheitliche Regelungen existieren. Verkehrssicherheit, Glaubwuerdigkeit und Rechtsklarheit verlangen angesichts der grossen grenzueberschreitenden Mobilitaet einheitliche Alkohol-Promillegrenzen und auch ein einheitliches Vorgehen im Bereich der illegalen Rauschgifte wie Cannabis, Kokain oder Heroin. Der vorliegende Beitrag stellt zu Informations- und Vergleichszwecken die deutschen mehrgleisigen vernetzten Massnahmen dar, die sich bewaehrt haben. Die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ist allein Sache der zustaendigen Verwaltungsbehoerde. Fuer die Fahrerlaubnisentziehung wegen Ungeeignetheit zum Fuehren eines Kraftfahrzeuges ist entweder der Strafrichter oder die Fahrerlaubnisbehoerde als Verwaltungsbehoerde zustaendig. Die Ungeeignetheit kann koerperliche, geistige oder seelische Ursachen haben. Der Strafrichter entscheidet ueber die Fahreignung aus der angeklagten Tat. Bei der Fahrerlaubnisbehoerde geht es um fahreignungsrelevante Tatsachen der Fahrerpersoenlichkeit insgesamt. Durch eine strafbare Alkohol- oder Drogenfahrt unternimmt der Fahrer einen gefaehrlichen Angriff auf die Verkehrssicherheit, weshalb er sich eine vom Strafrichter verhaengte Kriminalstrafe oder jugendrichterliche Massnahme und eine damit verbundene spuerbare Fahrerlaubnismassnahme gefallen lassen muss. Mit der rechtskraeftigen Fahrerlaubnisentziehung erlischt die deutsche Fahrerlaubnis vollstaendig und endgueltig auch fuer andere Laender. Gleichzeitig wird eine Sperrfrist fuer die Neuerteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ausgesprochen. Eine auslaendische, zum Beispiel oesterreichische Fahrerlaubnis kann von einem deutschen Strafrichter aus hoheitsrechtlichen Gruenden nur mit der Wirkung der Aberkennung des Rechts, von der auslaendischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, entzogen werden. Zumindest fuer den EU- und EWR-Raum sollten bezueglich Fahrerlaubnis und Fuehrerschein schnell einheitliche Regelungen geschaffen werden. So sollte die Entziehung der Fahrerlaubnis in allen Laendern wirken. Das setzt die Schaffung nationaler Verkehrszentralregister und deren internationale Vernetzung voraus. (KfV/A)

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Bibliotheeknummer
C 37931 [electronic version only] /73 /83 / ITRD D353792
Uitgave

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 51 (2006), No. 4 (April), p. 226-232

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