Alkoholunfälle im Strassenverkehr 2005.

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Samenvatting

In der vorliegenden Veröffentlichung werden Alkoholunfälle im Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Alkoholunfälle sind dabei als Unfälle definiert, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss gestanden hat. Seit dem 1. Mai 1998 ist das Führen eines Kraftfahrzeugs mit 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft oder mehr, bzw. 0,5 Promille oder mehr im Blut eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes. Bis zu diesem Zeitpunkt galt die 0,8 Promillegrenze im Straßenverkehr. Entgegen weit verbreiteten Vorstellungen konnte bisher schon und kann weiterhin die Polizei auch Verkehrsteilnehmer mit einem Blutalkoholgehalt von weniger als 0,5 (bzw. 0,25 mg/l Atemalkoholgehalt), aber mindestens 0,3 Promille (bzw. 0,15 mg/l Atemalkoholwert) als alkoholbeeinflusst einstufen, wenn sie im Verkehr auffällig geworden sind. Die Verwicklung in einen Verkehrsunfall wird dafür in der Regel als ausreichend angesehen. Bei der Bewertung der Daten über Alkoholunfälle ist von einer Dunkelziffer auszugehen, da nicht bei jedem Unfallbeteiligten festgestellt wird, ob er unter Alkoholeinfluss gestanden hat. Des Weiteren ist anzunehmen, dass unter unfallflüchtigen Verkehrsteilnehmern, die auch nicht nachträglich ermittelt werden konnten, ein überdurchschnittlich hoher Anteil alkoholisiert war. Zudem werden Alleinunfälle, das sind Unfälle, bei denen außer dem - möglicherweise alkoholisierten - Fahrer niemand beteiligt war, aus strafrechtlichen Gründen häufig der Polizei nicht gemeldet. Mit zunehmender Unfallschwere dürfte sich jedoch diese Dunkelziffer wesentlich verringern. Überblick über die Entwicklung im Jahr 2005 In Deutschland wurden im Jahr 2005 insgesamt 2,25 Mill. Unfälle von der Polizei aufgenommen, darunter waren 53 394 Unfälle, bei denen mindestens ein Beteiligter alkoholisiert war. Dies waren 2,4% aller polizeilich registrierten Unfälle. Im Vergleich zu 2004 wurden weniger polizeilich erfasste Unfälle (– 0,3%) und weniger Alkoholunfälle (- 4,6%) gezählt. Von den polizeilich registrierten Alkoholunfällen waren 31 390 Unfälle mit nur Sachschaden (–6,1%). Bei 22 004 Alkoholunfällen entstand Personenschaden (– 2,4%), dabei wurden 19 831 Verkehrsteilnehmer leichtverletzt (– 2,1 %), 8 002 schwerverletzt (– 6,5%) und 603 getötet (– 14,3%). Bei 6,5% aller Unfälle mit Personenschaden war 2005 Alkoholeinfluss eine der Unfallursachen, aber 11% aller Verkehrstoten in Deutschland starben an den Folgen eines Alkoholunfalls, dies war jeder neunte Getötete. Diese unterschiedlichen Anteile belegen eine überdurchschnittlich hohe Schwere der Alkoholunfälle. Während bei allen Unfällen mit Personenschaden 16 Getötete und 229 Schwerverletzte auf 1 000 Unfälle kamen, waren es bei den Alkoholunfällen mit Personenschaden 27 Getötete und 364 Schwerverletzte je 1 000 Unfälle. (Author/publisher)

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Bibliotheeknummer
20070611 ST [electronic version only]
Uitgave

Wiesbaden, Statistisches Bundesamt, 2006, 23 p.; Verkehr

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