Das Fuehren von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 ist entsprechend der Fahrerlaubnisverordnung nach mehr als zwei epileptischen Anfaellen ausgeschlossen. Als Ausnahme gilt eine durch aerztliche Kontrolle nachgewiesene fuenfjaehrige Anfallsfreiheit ohne antiepileptische Behandlung. Im vorliegenden Fall wies ein Lkw-Fahrer mindestens vier epileptische Anfaelle auf, eine fuenfjaehrige Anfallsfreiheit ohne Medikamente unter aerztlicher Kontrolle liess sich nicht feststellen. Der letzte Anfall fuehrte zu einem Verkehrsunfall mit anschliessendem Gerichtsverfahren. Ursaechlich fuer den Unfall war am ehesten die abgesetzte Medikation. Ein Verfahren hinsichtlich der Ungeeignetheit zum Fuehren von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 wurde eingeleitet. Fachbeitrag zum 34. Kongress der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin (DGVM e.V.), Heidelberg, 15. bis 17. Maerz 2007. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongressberichtes, ITRD-Nummer D362501.
Samenvatting