Unter Rueckgriff auf die Rechtsprechung zum Anspruch des Patienten auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen ist davon auszugehen, dass der Auftraggeber einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), dem ein im Tenor negatives Gutachten zugestellt worden ist, keinen Anspruch auf Herausgabe von ihm ausgefuellter Fragebogen hat, ihm aber auf seinen Wunsch auf seine Kosten zu fertigende Ablichtungen der Fragebogen zu ueberlassen sind, wobei darauf befindliche Vermerke der Untersuchenden, auf die sich das Einsichtsrecht des Auftraggebers nicht erstreckt, so abgedeckt werden koennen, dass die Abdeckung als solche erkennbar bleibt. (Author/publisher).
Samenvatting