Bereits waehrend des Straf- oder Bussgeldverfahrens muss die spaetere Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beziehungsweise der Erhalt der Fahrerlaubnis mit dem Anwalt besprochen werden. Der Verteidiger muss seinen Mandanten darueber aufklaeren, welche Anforderungen die Fahrerlaubnisbehoerde stellen wird, um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen oder um die Fahrerlaubnis zu erhalten. Dies setzt voraus, dass sich der anwaltliche Berater mit den Bestimmungen der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) und den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vertraut macht, um den Betroffenen fruehzeitig aufzuklaeren, unter welchen Umstaenden nach Abschluss des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erreicht werden kann. Referat zum Themenbereich "Verkehrsrecht, Rechtspolitik, Ahndung" des ADAC-Rechtsforums "Drogen im Strassenverkehr", 14. Maerz 2003.
Samenvatting