Aphasische Patienten befuerchten, bei routinemaessigen Verkehrskontrollen oder Bagatellunfaellen durch ihre Sprachschwierigkeiten aufzufallen. Wenn in solchen Faellen von Seiten der Verkehrsbehoerde der Nachweis der Fahreignung verlangt wird, ist die Gefahr gross, dass sie die Fahrerlaubnis verlieren. Die Untersuchungsstellen sind meist mit den Besonderheiten der aphasischen Stoerungsbilder nicht vertraut und meist wird ungluecklicherweise auf die Durchfuehrung praktischer Fahrproben verzichtet. Die einschlaegige Literatur gibt keine eindeutigen Hinweise auf den Zusammenhang zwischen Aphasie und Fahreignung. Mit aphasischen Patienten wurden in der Neurologischen Klinik des Klinikums der RWTH Aachen 2 Studien durchgefuehrt. Die Patienten wurden einer psychodiagnostischen Testuntersuchung und einer standardisierten Fahrprobe im oeffentlichen Verkehr unterzogen. Aus den Ergebnissen ist der Schluss zu ziehen, dass die in einer praktischen Fahrprobe festgestellte Fahreignung aphasischer Patienten weder von der Schwere noch von der Art der Sprachstoerung, das heisst, dem Aphasiesyndrom abhaengt. Allerdings ist die Fahreignung bei aphasischen Patienten haeufiger beeintraechtigt als bei hirngeschaedigten Patienten ohne Aphasie. Aphasische Patienten stellen also hinsichtlich der Frage der Fahreignung keine spezifische Gruppe dar. Allein aus dem Vorliegen einer aphasischen Sprachstoerung laesst sich noch kein Schluss hinsichtlich der weiteren Fahreignung ziehen. Aphasische Patienten sind deshalb genau so zu behandeln wie nichtaphasische hirngeschaedigte Patienten. Entscheidend ist die differenzierte Diagnostik der kognitiven und psychomotorischen Funktionen. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D353799. (KfV/A)
Samenvatting