Im September 1997 wurde in Deutschland versuchsweise die gesetzliche Möglichkeit zur Öffnung von Einbahnstrassen für den Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstrassenrichtung geschaffen und die "Fahrradstrasse" als zusätzliches Instrumentarium in die Strassenverkehrsordnung aufgenommen. So eröffneten sich neue Möglichkeiten zur fahrradfreundlichen Gestaltung der Einbahnstrassen, welche bisher den Farradverkehr stark behinderten. Daher entschloss sich die Stadt Bonn als eine der ersten Städte Deutschlands zu einer flächendeckenden Untersuchung aller Einbahnstrassen im Hinblick auf eine Freigabe für Radfahrer im Zweirichtungsverkehr, entweder durch eine Einrichtung von Fahrradstrassen unter Freigabe einer Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr oder durch eine Öffnung der Einbahnstrassen für Radfahrer entgegen der Einbahnstrassenrichtung. Für jede einzelne Strasse wurde diese Untersuchung auf der Grundlage eines detaillierten Anforderungskatalogs bezüglich Verkehrsmengen, Verkehrszusammensetzung, zulässiger Hoechstgeschwindigkeit, Fahrbahnbreite und ruhendem Kfz-Verkehr durchgeführt und die notwendigen Massnahmen zur fahrradfreundlichen Gestaltung dieser Strassen erarbeitet. Zwischenzeitlich sind diese Arbeiten abgeschlossen. Sie belegen eindrucksvoll, dass etwa 90 Prozent aller Einbahnstrassen in der Stadt Bonn kurzfristig mit geringen Massnahmen wie Änderung der Beschilderung, Gestaltung von Ein- und Ausfahrtbereichen für Radfahrer im Zweirichtungsverkehr freigegeben werden können. In den kommenden Jahren sollen daher 143 Einbahnstrassen für Radfahrer in beide Fahrtrichtungen geöffnet werden. (A)
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