Die Gemeinschaft hat Fragen der Verkehrssicherheit erst spät aufgegriffen (Mitte der 80er Jahre). Das Europäische Jahr für Strassenverkehrssicherheit (1986) hat deutliche Zeichen dafür gesetzt, dass Verbesserungen der Sicherheit auf unseren Strassen eine europäische Aufgabe ist. Bei der immer stärker werdenden Verflechtung der Verkehrsströme ist jedes rein national konzipierte Programm zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zum Scheitern verurteilt. Gefragt ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Entscheidungsträger. Von einer wirksamen gemeinschaftlichen Verkehrssicherheitspolitik konnte, trotz einiger Erfolge auf Teilgebieten, bislang keine Rede sein. Dazu fehlte die generelle Kompetenz der EG. Mit In-krafttreten des Unionsvertrages wird die Gewährleistung der Verkehrssicherheitspolitik ausdrücklich unter die Gemeinschaftsaufgaben im Rahmen der Verkehrspolitik (Artikel 75 c EGV) aufgenommen. 1993 legte die Kommission ein Aktionsprogramm zur Strassenverkehrssicherheit vor. Der wichtigste Kritikpunkt an dem Aktionsprogramm ist der zum Teil wenig konkrete Charakter der Vorschläge. Gleichwohl kann dieses Programm unter Berücksichtigung einiger inhaltlicher Verbesserungen, Grundlage für künftiges Handeln sein. Nachdem die Union Verkehrssicherheit in den Kompetenzbereich aufgenommen hat, ist eine bessere Zusammenarbeit der europäischen Polizeien unbedingt notwendig. Genauso wie der Europäische Verkehrssicherheitsrat sich zum Ziel gesetzt hat, über die Grenzen nationaler Interessen hinaus tätig zu werden, müssen die Polizeien stärker Einfluss auf die europäische Ebene nehmen. Schwachstellen müssen aufgezeigt und gemeinsame Ahndungsmöglichkeiten untersucht werden. (A)
Samenvatting