In den Jahren 2003 und 2004 wurde bei allen Probanden, die im Rahmen einer polizeilichen Ermittlung mit einem Kokainkonsum auffaellig wurden und sich einer Fahreignungsbegutachtung unterziehen mussten, eine Haarprobenanalyse durchgefuehrt. Ausserdem wurden die 104 Exploranden (89 Maenner, 15 Frauen) nach einer ausfuehrlichen Anamneseerhebung einer koerperlichen Untersuchung unterzogen. Die ebenfalls mit einbezogenen Urinproben ergaben bei 78 Personen ein auf Kokain negatives Ergebnis, 18 Proben waren positiv. Bei den Ergebnissen der Haarprobenanalysen zeigte sich hingegen, dass in 62 Proben ein positiver Nachweis von Kokain festzustellen war, waehrend nur 40 Proben ein negatives Ergebnis aufwiesen. Dabei konnten Konzentrationen bis zu ueber 500 ng/mg gemessen werden. Einen weitereren wichtigen Faktor zur Fahreignungsbeurteilung stellen die gemessenen Substanzenkonzentrationen dar: Durch die Haaranalytik ist es moeglich, Exploranden mit einem chronischen, exzessiven Konsum von solchen mit einem gelegentlichen Konsum zu unterscheiden. Bezueglich der eigenen Angaben zum Kokainkonsum wurde festgestellt, dass Personen mit einem massiven Konsum auch eher ihren Konsum angeben. Bei anamnestischen Angaben von eher seltenem bis gelegentlichem Konsum wurden sehr unterschiedliche Konzentrationen in den Haaren festgestellt. Bei der Gruppe, die einen Nullkonsum angab, wurde bei 56 Prozent der Exploranden tatsaechlich kein Substanzkonsum festgestellt, hingegen wurde in 44 Prozent der Faelle Kokainkonsum in unterschiedlichen Mengen nachgewiesen. Insgesamt kann die Haaranalytik im Rahmen von Fahreignungsuntersuchungen wertvolle und beweiskraeftige Aussagen liefern. Beitrag zum Themenbereich V. "Fahreignung" des Kongresses 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.
Samenvatting