Behinderte Personen sind in der Regel mehr als Nichtbehinderte auf ein Kraftfahrzeug angewiesen. Bei Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubis kann die Strassenverkehrsbehörde je nach Behinderung die Vorlage eines Gutachtens eines Amts- oder Facharztes, einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstelle (MPU) oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers (aaS/aaP) verlangen. Ergibt sich nun, dass eine Eignung nur bedingt gegeben ist, können meist Auflagen (die sich an die Person richten) oder Beschränkungen (auf bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge mit bestimmten technischen Einrichtungen) weiterhelfen. Eine wichtige Hilfe zur Entscheidungsfindung im Einzelfall ist das Gutachten Krankheit und Kraftverkehr sowie das VdTÜV-Merkblatt 745, das Empfehlungen für den aaS/aaP bezüglich erforderlicher technischer Einrichtungen beinhaltet. Bei der Suche nach Möglichkeiten für Umbauten am Fahrzeug stehen mehrere Organisationen zur Verfügung (TÜV / DEKRA, Fahrlehrerverbände, Behindertenverbände, Automobilclubs, und andere). Beitrag zur 28. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., Leipzig, 23. bis 25. März 1995.
Samenvatting