Die jahrelange Diskussion um die hohe Unfallhäufigkeit jugendlicher Fahranfaenger ist nunmehr in ein Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Fahrsausbildung eingemündet. Einige Eckdaten des noch laufenden Verfahrens werden diskutiert: Der Einstieg in die 2. Ausbildungsphase ist endlich gelungen, allerdings zunächst nur auf freiwilliger Basis. Die freiwillige Weiterbildung muss durch möglichst viele und attraktive Anreize gestützt werden, um eine möglichst grosse Akzeptanz und Breitenwirkung zu sichern. Das Reformkonzept sieht eine Verlängerung der Probezeit für Fahranfänger von zwei auf vier Jahre vor, wobei durch erfolgreiche Teilnahme an der 2. Ausbildungsphase die Probezeit auf zwei Jahre verkürzt werden kann. An den Methoden und Inhalten der 2. Ausbildungsphase wird zur Zeit noch gearbeitet. Dabei sollte vor allem berücksichtigt werden, dass nicht nur theoretische, sondern auch fahrpraktische Teile enthalten sind. Die Betreuung muss durch Fahrlehrer erfolgen, unter deren Moderation die jugendspezifischen Rahmenbedingungen der ersten Fahrpraxis verarbeitet werden. Ebenfalls sollte ein Sicherheitstraining Pflichtbestandteil sein. Mit günstigen Prämienrabatten der Haftpflichtversicherer könnte ein zusätzlicher Anreiz zur Teilnahme an der freiwilligen 2. Ausbildungsphase geschaffen werden. Titel in Englisch: Report on current activities for young drivers in Germany; Titel in Französisch: Rapport sur les activites actuelles pour les jeunes conducteurs en Allemagne. Beitrag zum 3. Symposium "Sicher fahren in Europa", 11. bis 12. Juni 1997 in Baden-Baden, veranstaltet vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e.V. und der Bundesanstalt für Strassenwesen mit Unterstützung der Kommission der Europäischen Union, EU-Kommission DG VII, und der European Road Safety Federation, ERSF.
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