Besondere Überprüfung der Unfallreparatur von Kraftfahrzeugen.

Auteur(s)
Rompe, K.
Jaar
Samenvatting

Seit den 70er Jahren wird in Deutschland ein Verfahren unter dem Stichwort "Essener Modell" diskutiert, bei dem aufgrund von Meldungen der Polizei nach der Unfallaufnahme beziehungsweise der Versicherer eine besondere Pruefung der Unfallreparatur von den Zulassungsstellen nach Paragraph 17 StVZO veranlasst werden soll. Hierzu wurden entsprechende Erlaesse der Laenderministerien erstellt. 1989 und 1992 wurde vom Bundesverkehrsministerium eine Empfehlung im Verkehrsblatt herausgegeben, nach der die Versicherer bei Pkw, die nicht aelter als vier Jahre sind, und bei denen der Unfallschaden 50 Prozent des Neuwertes ueberschreitet, die Zulassungsstellen informieren sollen. Tatsaechlich wird jedoch derzeit praktisch kein Verfahren in Deutschland angewendet. In fuenf europaeischen Nachbarlaendern Deutschlands, naemlich in Italien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und in der Schweiz werden dagegen entsprechende Vorschriften und Verfahren angewendet. In Spanien wird zur Zeit ein Verfahren erprobt und in Belgien und Oesterreich sind Verschaerfungen der bestehenden Verfahren vorgesehen. Fuer die Einfuehrung einer besonderen Ueberpruefung von reparierten Kraftfahrzeugen, deren Verkehrssicherheit bei einem Unfall erheblich beeintraechtigt wurde, sind im wesentlichen drei Gruende massgebend: 1. Erhoehung der Verkehrssicherheit; 2. Reduzierung von Diebstahlrisiken und 3. Eindaemmung von Schwarzarbeit. Diskutiert werden die Argumente, die in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zur Einfuehrung dieser besonderen Pruefung gefuehrt haben. (A)

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Bibliotheeknummer
C 18698 [electronic version only] (In: C 18682) /95 / ITRD D346230
Uitgave

In: JIDITVA '98 International days of Road Safety, Brussels, Belgium, 26-28 October 1998, Theme A: technical inspection, 17 p., 14 ref.

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