Fuer die Feststellung einer Fahruntuechtigkeit durch Drogen- und/oder Medikamenteneinfluss gibt es keine absoluten Grenzwerte. Eine Fahrunsicherheit kann nur unterstellt werden, wenn zusaetzlich zum toxikologischen Nachweis einer zentral wirksamen Substanz weitere Beweisanzeichen fuer eine verkehrsrelevante Beeintraechtigung vorliegen. Am Beispiel der Feststellung einer alkoholbedingten relativen Fahruntuechtigkeit werden die Unsicherheiten einer solchen rechtlichen Verfahrensweise aufgezeigt. Sie beruhen auf einer noch unzureichenden wissenschaftlichen Basis, insbesondere auf dem Mangel induktiver Forschungsergebnisse zur Bestaetigung der bislang im Vordergrund stehenden Ergebnisse deduktiver Untersuchungsansaetze. (A) Beitrag zum Teil 1 "Grenzen der Fahrtuechtigkeit" des Workshops "Verkehrssicherheit nach Einnahme psychotroper Substanzen", veranstaltet von der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin vom 31.3. bis 1.4.2000 in Heidelberg.
Samenvatting