"Blackout" am Steuer / Verkehrsmedizinische Betrachtung einer häufig folgenträchtigen Einlassung.

Auteur(s)
Seeger, R.
Jaar
Samenvatting

Einschlafen am Steuer ist eine häufige Ursache von Verkehrsunfällen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass ungefähr 10-15 % der Verkehrsunfälle durch Müdigkeit con Steuer bedingt sind. In den amtlichen Unfallstatistiken findet sich eine enorm hohe Dunkelziffer, weil hei Einschlafunfällen oft die Angabe einer kurzen Unaufmerksamkeit gemacht wird, andererseits verschweigen die Unfallverursacher das Einschlafen am Steuer in vielen Fällen, weil sie befürchten, dass sie wegen Lenkens eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Nicht selten wird hei einem Einschlafunfall eine am Steuer plötzlich aufgetretene kurzdauernde Bewusstseinsstörung als Schutzbehauptung vorgegeben. Für das Einschlafen am Steuer finden sich klare Risikofaktoren, und Einschlafunfälle zeigen typische Merkmale. Einem Einnicken beim Fahren gehen grundsätzlich zahlreiche, klar erkennbare Symptome der Müdigkeit voraus. Häufig werden diese Warnsymptome aber in ihrem Ausmass und in ihrer Gefährlichkeit falsch eingeschätzt. Einschlafunfälle könnten hei rechtzeitigem Beachten der Schläfrigkeitssymptome mit entsprechend zweckmässigem Handeln verhindert werden. Das Einschlafen am Steuer mit nachfolgendem Unfallereignis bildet eine schwere Verkehrsregelverletzung und hat nebst einer Strafe einen Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten Dauer zur Folge. Bei der Einlassung einer kurzen Bewusstseinsstörung hei einem Einschlafunfall ("Blackout") entstehen aber ebenfalls erhebliche zeitliche und finanzielle Umtriebe. Der Führerausweis wird in der Regel wegen Verdachts auf eine nicht gegebene Fahreignung vorsorglich entzogen und die Wiederaufhehung dieser Massnahme vom günstigen Ausgang einer ausführlichen verkehrsmedizinischen Begutachtung der Fahreignung abhängig gemacht. Die Zeit ohne Führerausweis kann somit wesentlich mehr als drei Monate betragen, und es besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Einschlafen am Steuer durch hei der Begutachtung der Fahreignung oder hei einer zusätzlich durch den Untersuchungsrichter angeordneten Abklärung der Fahrfähigkeit nachträglich aufgedeckt wird. (Author/publisher)

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Publicatie

Bibliotheeknummer
20110930 ST [electronic version only]
Uitgave

In: Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2010, Universität St. Gallen, p. 9-31, 20 ref.

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