Fuer die physiologische blendung durch lichtwerbeanlagen wird als obere grenze eine schwellenwerterhoehung von 10% zugelassen. Dafuer werden die von verschieden grossen, verschieden angeordneten und verschieden orientierten anlagen mit einer leuchtdichte von 1000 cd/qm erzeugten, abstandabhaengigen, maximalen schleierleuchtdichten berechnet. Fuer repraesentative adaptionsleuchtdichten bzw. Strassenarten werden daraus die maximal zulaessigen leuchtdichten der anlagen berechnet. Messungen bestaetigen die richtigkeit der rechnungen. Anforderungen an exakte messgeraete werden genannt. Eine nur naeherungsweise methode der bestimmung der schwellenwerterhoehung - unter verwendung der berechneten tabellen - wird beschrieben, bei der als messgeraet photographische belichtungsmesser verwendet werden koennen. Die leuchtdichte der allermeisten bestehenden lichtwerbeanlagen bleibt weit unterhalb der zulaessigen hoechstwerte. Einfache regeln fuer die begrenzung des abstands der anlagen zum kraftfahrer werden gegeben. (Author/publisher) English abstract: A threshold increment of 10% as an upper limit for the psychological glare caused by luminous advertising signs is permissible. The luminous intensity of the luminous advertising sign installations most widely found remains for below the permissible maximum values. Simple rules for the limiting of the offset distance of the sign installations with respect to the vehicle driver are given.
Samenvatting