Aufgrund von Ergebnissen bisheriger epidemiologischer, experimenteller und pharmakokinetischer Forschungen bezueglich Cannabiskonsum im Strassenverkehr kommen die Autoren zu 3 Aussagen. Danach kann, wie im Paragrafen 24a Strassenverkehrsgesetz (StVG) formuliert, wissenschaftlich nicht belegt werden, dass eine Wirkung bereits dann vorliegt, wenn Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut nachgewiesen ist. Es ist in Analogie zum Alkohol moeglich, einen auf Leistungsbeeintraechtigung beruhenden Grenzwert zu definieren, der im Bereich zwischen 7-8 ng THC/ml Serum liegen koennte, und empirisch einen THC-Wert zu definieren, unterhalb dessen aehnlich wie beim Alkohol die Frage einer Fahrunsicherheit selbst bei Vorliegen von Fahr- oder Verhaltensauffaelligkeiten nicht diskutiert werden sollte (circa 3 ng THC/mL Serum). Beitrag zum Themenbereich I. "Cannabis und Verkehrssicherheit - Eine Bestandsaufnahme und aktuelle Befunde" des Kongresses 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.
Samenvatting