Das Polizeiprotokoll als wichtige Informationsquelle für die sachverständige Begutachtungstätigkeit : eine Jahresanalyse.

Auteur(s)
Below, E.
Jaar
Samenvatting

Die aus dem Jahre 2001 vorliegenden Protokolle zur Antragstellung und Aufzeichnung polizeilicher und aerztlicher Feststellungen werden analysiert. Einerseits soll aus dem zur Verfuegung stehenden Datenmaterial die zurzeit bestehende Situation in der Erkennung und im Nachweis von Drogen im Strassenverkehr beleuchtet werden, andererseits sollen Qualitaet und Informationsgehalt dieser Unterlagen fuer eine sachverstaendige Begutachtung geprueft werden. Dafuer wurden saemtliche toxikologisch-chemische Untersuchungen des Jahres 2001 aus dem Institut fuer Rechtsmedizin Greifswald im Spiegel der polizeilichen Ermittlungsarbeit betrachtet und nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewertet. Von den 778 durchgefuehrten Untersuchungen waren 499 mit dem Antrag auf Betaeubungsmittelnachweis gestellt. Die Delikt-Zuordnung im Untersuchungsgut war sehr schwierig, 35 Prozent der Faelle konnten keiner bestimmten Straftat zugeordnet werden. Bei 12 Auftraegen lagen ueberhaupt keine Angaben zum Delikt vor. In 16 Prozent der Faelle wurde ausschliesslich Urin asserviert, obwohl fuer eine Aussage zur aktuellen Drogenbeeinflussung eine Blutprobe erforderlich ist. Vergroessert hat sich erfreulicherweise der Anteil der zusaetzlichen Urinproben, die die analytischen Untersuchungen erleichtern und die gutachterliche Bewertung der Befunde verbessern. Bei 27 Prozent der Antraege waren keine Vorfallzeiten angegeben, in 10 Prozent der Polizeiprotokolle fehlte das Datum des Vorfalls. Von den polizeilich beantragten Untersuchungen wiesen nur 17 Prozent ein negatives Ergebnis auf; im Vergleich mit frueheren Negativbefunden belegt dies gut die gewachsenen Kenntnisse und Faehigkeiten der Polizeibeamten bei der Erkennung von Drogenbeeinflussung. Immer noch zu wenig oder gar nicht protokolliert waren Beobachtungen am Fahrer beziehungsweise von Fahrauffaelligkeiten. Das Protokoll der aerztlichen Untersuchungen wurde in 60 Prozent der Faelle ordnungsgemaess ausgefuellt, nur bei einem Drittel der Untersuchungsfaelle lagen keine aerztlichen Angaben vor. Insgesamt ist festzustellen, dass auch weiterhin Schulungen von Polizeibeamten zur besseren Erkennung drogenbeeinflusster Fahrer erforderlich sind. Beitrag zum Themenbereich II "Alkohol, Drogen, Medikamente" der 32. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Magdeburg, 20. bis 23. Maerz 2003. Siehe auch Gesamtaufnahme der Tagung, ITRD-Nummer D352701.

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Bibliotheeknummer
C 27654 (In: C 27629 S) /83 / ITRD D352726
Uitgave

In: Kongressbericht 2003 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. : 32. Jahrestagung, Magdeburg, 20. bis 23. März 2003, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen `Mensch und Sicherheit', Heft M 152, p. 117-119

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