In der anwaltlichen Beratungspraxis von verkehrsauffaelligen Kraftfahrern muss der Ausgleich zwischen Persoenlichkeitsrecht, Verkehrssicherheit und Verhaeltnismaessigkeit der Eingriffsmassnahme gewahrt werden. Dies fuehrt zu unterschiedlichen Modellen der Rehabilitation. Der Verkehrspsychologe kann mit Variationen verschiedener Rehabilitationsmodelle fuer einen grossen Kreis von Verkehrsauffaelligen mit zunaechst negativer Eignungsbeurteilung die volle Verantwortung fuer die Wahrung der Verkehrssicherheit uebernehmen, ohne einerseits die Wiederherstellung der Eignungsvoraussetzungen durch Rehabilitation zu blockieren oder andererseits der Allgemeinheit nicht vertretbare Verkehrsrisiken zuzumuten.
Samenvatting