Der Abfindungsvergleich beim Personenschaden : Arbeitskreis III.

Auteur(s)
Burghart, A. Lang, H. Nehls, J.
Jaar
Samenvatting

Nehls bietet Berechnungs- und damit Loesungsmoeglichkeiten zur Ermittlung eines Barwertesfuer Personenschaeden. Dabei stuetzt er seine Ueberlegungen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 08.01.1981. Er regt ausserdem eine Gesetzesaenderung bezueglich des Paragrafen 843 III BGB an, da ein wichtiger Grund im Sinne der Vorschrift nahezu niemals angenommen werden koenne und die Regelungsabsicht des Paragrafen nicht mehr aktuell sei. Dieser Ansicht widerspricht Lang, der Beispiele aus der Rechtsprechung fuer die Annahme eines wichtigen Grundes gibt und ausfuehrt, in der aussergerichtlichen Praxis werde die weit ueberwiegende Zahl der geeigneten schweren Personenschaeden kapitalisiert. Einer moeglichen Gesetzesaenderung tritt er ferner entschieden entgegen, da es hierfuer keinen Anlass gebe. Im Anschluss erlaeutert er ausfuehrlich die Kriterien der Kapitalisierung, wobei er ausfuehrt, dass ein genereller Anspruch der Geschaedigten auf eine Kapitalisierung nicht bestehe. Hinsichtlich der Hoehe der Abzinsung seien die bisher geltenden 5 Prozent auch weiterhin anzuwenden. Burghart geht auf die Anwaltspflichten bei Prozessfuehrung und Vergleichsschluss ein, wobei er klarstellt, dass dem Anwalt bei Vergleichsverhandlungen ein Ermessensspielraum zugebilligt werden muesse, allerdings erst nach ausfuehrlicher Beratung des Mandanten. Ferner geht er ausfuehrlich auf die Verjaehrung vorbehaltener Ansprueche und den Anspruchsuebergang auf Sozialversicherungs- und Sozialhilfetraeger ein. Leitung des Arbeitskreises III: Diederichsen,A.

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Bibliotheeknummer
C 37049 (In: C 37046) /73 / ITRD D357704
Uitgave

In: 43. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2005, p. 114-161

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