Samenvatting
Im Rahmen der verkehrsmedizinischen Sachverständigen-Tätigkeit lässt sich zum Teil feststellen, dass die involvierten, namentlich auch die rekursinstanzlichen Behörden, bei der Würdigung von die Fahreignung verneinenden Gutachten zu Alkoholproblemen einen teils etwas permissiveren Massstab anwenden als bei Drogenproblemen. Aus der Sicht der Verkehrsmedizin und somit der prioritären Verkehrssicherheit ist dies häufig nicht ganz nachvollziehbar. (Author/publisher)