Eine umfassende Gesamtbewertung eines Verkehrsunfalls erfordert eine erweiterte Vermeidbarkeitsbetrachtung, falls fuer einen Fahrzeugfuehrer bei Einhaltung der zulaessigen Hoechstgeschwindigkeit der Unfall unvermeidbar war. Dabei ist der Frage nachzugehen, ob im Fall eines unvermeidbaren Unfallereignisses fuer die klagende Partei ein gleicher beziehungsweise vergleichbarer Schaden wie beim Unfall enstanden waere. Diese Beurteilung kann insbesondere bei einem hohen Personenschaden von grosser Bedeutung sein. Die Unfallfolgenanalyse kann zu dem Ergebnis fuehren, dass es zwar auch bei Einhaltung der zulaessigen Hoechstgeschwindigkeit zur Kollision gekommen waere, jedoch mit deutlich geringeren Personen- und Sachschaeden. In einem solchen Fall kann somit die ueberhoehte Annaeherungsgeschwindigkeit einen entscheidenden negativen Einfluss auf die Unfallfolgen ausueben. Dieses Ergebnis ist aber nicht allgemein gueltig, da jeder Unfall individuell zu betrachten ist. Es sind auch Kollisionssituationen moeglich, bei denen die aus der zeitlichen Unvermeidbarkeit folgende fiktive Kollision hoehere Personen- und Sachschaeden zur Folge haben kann. (A)
Samenvatting