Bei einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,25 mg/l kann nach nur 10 Minuten Kontrollzeit und einer kurz vorher erfolgten Aufnahme von ethanolhaltigem Mundspray durchaus ein additiver Effekt bei der AAK-Messung nicht ausgeschlossen werden, sodass dem Zweifelsgrundsatz folgend auch eine Tatzeitkonzentration unterhalb der Grenzwerte angenommen werden koennte. (A) Beitrag zum Themenbereich III. "Alkohol, Drogen und Medikamente" des Kongresses 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.
Samenvatting