Im schweizerischen Strassenverkehrsrecht steht die Entziehung der Fahrerlaubnis den Verwaltungsbehörden zu. Ein blosses Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Zuständig für Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Verwaltungsbehörde des Wohnsitzkantons des Betroffenen. Es wird zwischen Sicherungsentzug und Warnungsentzug unterschieden; Kriterium ist der unterschiedliche Zweck, der mit der Massnahme erreicht werden soll. Der Sicherungsentzug erfolgt auf unbestimmte Zeit bis zur Behebung des Eignungsmangels; der Warnungsentzug richtet sich nach dem Ausmass des Verschuldens und der Persönlichkeit des Betroffenen, Mindestdauer ein Monat, in bestimmten Fällen länger. Daneben kann Nachschulung oder Verkehrsunterricht angeordnet werden. Das Verfahren wird geschildert.
Samenvatting