Der EU-Rahmenbeschluss über Geldstrafen und die Auferlegung von Geldbussen für Verkehrsdelikte in den Niederlanden.

Auteur(s)
Simmelink, J.B.H.M.
Jaar
Samenvatting

Der Rahmenbeschluss soll die Vollstreckung von Geldstrafen innerhalb der EU vereinfachen. Dabei muss die Entscheidung, bei der eine Geldstrafe verhaengt wird, innerhalb der EU ohne weitere Formalitaet anerkannt und vollstreckt werden. In den Niederlanden wird bei Verkehrsverstoessen zwischen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Bussgeldern unterschieden. Dies sollte der Transparenz des gesamten Systems dienen. Wegen diverser Wechselmoeglichkeiten zwischen Straf- und Verwaltungsrecht ist diese Trennung jedoch nicht so strikt, wie urspruenglich beabsichtigt. Sowohl das Bussgeldverfahren, als auch das niederlaendische Strassenverkehrsgesetz bieten die Moeglichkeit, einen Fahrzeughalter bei Verkehrsverstoessen, die mit seinem Fahrzeug begangen werden, haftbar zu machen. Im Bussgeldverfahren koennen Bussgelder unter bestimmten Voraussetzungen gegen den Fahrzeughalter verhaengt werden. Dabei bestehen jedoch verschiedene Moeglichkeiten zur Begrenzung der Halterhaftung. Eine Halterhaftung kann ferner fuer Verkehrsverstoesse, die strafbare Handlungen darstellen, entstehen. Diese bezieht sich auf Geldbussen genauso wie auf Freiheitsstrafen oder den Entzug der Fahrerlaubnis. Allerdings gibt es auch hier Einschraenkungen der strikten Halterhaftung. Im Bussgeldverfahren wird die Geldbusse von Polizeibeamten mittels eines administrativen Bescheids verhaengt, welcher gewisse Anforderungen erfuellen muss. Gegen ein Bussgeld kann bei der Staatsanwaltschaft Berufung und gegen deren Entscheidung Berufung beim Amtsgericht eingelegt werden. Dagegen wiederum kann beim Berufungsgericht Berufung eingelegt werden. Die strafrechtliche Abwicklung von Verkehrsverstoessen erfolgt oftmals aussergerichtlich.

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Publicatie

Bibliotheeknummer
C 36260 [electronic version only] /73 / ITRD D358002
Uitgave

Deutsches Autorecht, Vol 75 (2005), p. 367-377

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