Der Führerschein auf Probe in Österreich. 5 Jahre Nachschulung für Fahranfänger.

Auteur(s)
Panosch, E.
Jaar
Samenvatting

Am 1. 1. 1992 trat in Österreich der Führerschein auf Probe in Kraft. Ziel dieser Massnahme ist es, die überproportional hohe Unfallbeteiligung von Fahranfängern zu reduzieren. Begeht ein Führerscheinneuling während der zweijährigen Probezeit einen schweren Verstoss, hat die Behörde unverzüglich eine Nachschulung anzuordnen. Die Probezeit verlängert sich um ein weiteres Jahr. Wird die Anordnung nicht befolgt, kommt es zu einem dreimonatigen Fuehrerscheinentzug und zu einer neuerlichen Anordnung der Nachschulungsmassnahme. Bleibt ein Probeführerscheinbesitzer die ersten 2 Jahre unauffällig, so erlischt die Probezeit automatisch. In der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot für Fahranfaenger, das heisst ab 0,1 Promille wird eine besondere Nachschulung angeordnet. Im Fall einer Alkoholisierung von mehr als 0,8 Promille kommt es zusätzlich zu einem Fuehrerscheinentzug und einer Verkehrsverwaltungsstrafe. Grobe Verkehrsverstösse, wie Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet und mehr als 40 km/h auf Freilandstrassen, Fahrerflucht, Einbahnverletzungen, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung oder ähnliches, führen ebenfalls zur Nachschulung. Am Kuratorium für Verkehrssicherheit wurden für alkoholauffällige und allgemein auffällige Fahranfánger unterschiedliche Nachschulungsmodelle entwickelt. Ziel der Nachschulung ist es, bei den Kursteilnehmern eine risikobewusstere und rücksichtsvollere Einstellung in ihrem Verhalten als Verkehrsteilnehmer zu bewirken. Das integrative Kursmodell, das nach einem Modulsystem zusammengestellt ist, erlaubt ein Eingehen auf konkrete Lernziele je nach individueller Fragestellung. Die Nachschulungskurse durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit werden österreichweit nach einheitlichen Richtlinien durchgeführt. Aus Berichten der Kursteilnehmerinnen ist zu schliessen, dass die Erfassungsquote von verkehrsauffälligen Probeführerscheinbesitzern in Österreich bei lediglich 5 Prozent liegt. Dies geht daraus hervor, dass bereits früher mehrfach begangene Nachschulungsdelikte nicht zu Nachschulungsanordnungen geführt hatten. Die Kurse werden mittels einer umfangreichen Evaluation und Effizienzkontrolle, die sich bereits über mehr als 2 Jahre erstreckt, auf ihre Wirksamkeit untersucht. Erste Ergebnisse nach einer Unfallbilanz nach 5 Jahren Führerschein auf Probe zeigen mit einer Unfallreduktion von 32,5 Prozent bei den Führerscheinneulingen eine hohe generalpräventive Wirksamkeit der Probeführerscheinregelung. (KfV/H)

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Bibliotheeknummer
C 13998 (In: C 13985 [electronic version only]) /83 / IRRD D335476
Uitgave

In: Schlussbericht internationale Konferenz Mobilität und Sicherheit, Wien, 13.-14. Oktober 1997, p. 68-70

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