Description of post licensing measures in Luxembourg.

Auteur(s)
Pannacci, M.
Jaar
Samenvatting

Der Beitrag beschreibt die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen für Fahranfänger nach Erwerb der Fahrerlaubnis in Luxemburg. Es sind dies ein Probeführerschein und eine zweite Ausbildungsphase vor Erlangung eines permanenten Führerscheins. Der Probeführerschein wurde 1972 eingeführt. Während der zweijährigen Probezeit sind die Autos der Fahranfänger mit einem "L" auf blauem Hintergrund gekennzeichnet. Es gilt ein Geschwindigkeitslimit von 75 Stundenkilometern auf Landstrassen und von 90 auf Autobahnen. Dieses gilt auch für Motorrad-Fahranfänger. Fahranfänger haben ein Strassenbuch bei sich zu haben, in dem von der Polizei alle Übertretungen und Unfälle eingetragen werden. Diese werden gleichzeitig an das Verkehrsministerium gemeldet. Es können Strafen wie Führerscheinentzug oder eine Verlängerung der Probezeit verhängt werden. Ein Problem besteht darin, dass viele Fahranfänger das "L"-Kennzeichen nicht anbringen und auf Autobahnen behindert die Geschwindigkeitsbeschränkung den Verkehrsfluss, da die anderen Verkehrsteilnehmer 120 Stundenkilometer fahren dürfen. Seit 1995 müssen alle Fahranfänger eine zweite Ausbildungsphase in Form eines Fahrsicherheitstrainings absolvieren, ehe sie den permanenten Führerschein ausgehändigt bekommen. Hauptziel ist es, den Umgang mit Risikosituationen zu lernen. Weiters geht es um die Diskussion der bereits gemachten Erfahrungen. Das Verkehrsministerium kontrolliert die Qualität der Kurse. Jeder Teilnehmer hat nach dem Kurs einen Fragebogen auszufüllen und die Akzeptanz ist hoch. Für zwei Drittel der bei Verkehrsunfällen getöteten Fahranfänger kommt die zweite Ausbildungsphase zu spät. Sie sind bereits tot, ehe sie am Sicherheitsfahrtraining teilnehmen dürfen. Deshalb wäre es sinnvoll, risikoreichen Verkehrssituationen in der ersten Ausbildungsphase mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Eine Evaluation der Fähigkeiten, des Verhaltens und der Einstellungen findet nicht statt. (KfV/A)

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Bibliotheeknummer
C 16711 (In: C 16703 [electronic version only]) /83 / ITRD D335964
Uitgave

In: DAN-report : results of EU-project `Description and Analysis of Post Licensing Measures for Novice Drivers', 2000, p. 119-124

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