Description of post licensing measures in other EU-countries and Switzerland.

Auteur(s)
Bartl, G. & Stummvoll, G.
Jaar
Samenvatting

Der Beitrag fasst sich mit jenen EU-Ländern, in denen entweder keine Evaluationsstudien von Massnahmen nach Erwerb der Fahrerlaubnis zur Verfügung stehen oder in denen es solche Massnahmen für Fahranfänger nicht gibt. Letzteres trifft zu auf Dänemark, Griechenland, Irland, Italien und die Niederlande. Einbezogen wird zusätzlich das Nicht-EU-Land Schweiz, da dort geplant ist, ein mehrphasiges Fahrausbildungssystem einzuführen und zwei Evaluationsstudien von Sicherheitsfahrkursen vorliegen. In Belgien gibt es keine spezifischen Massnahmen für Fahranfänger, allerdings werden vom Institut "Driving Know-How" Fahrsicherheitskurse angeboten. Sie bestehen aus einer Stunde Theorie, einem 90minuetigen praktischen Training auf einer Teststrecke, einem 75minuetigen Fahrtraining im realen Verkehr und einer abschliessenden Besprechung. Manche Versicherungen empfehlen ihren Kunden die Teilnahme am Kurs, ehe ein Vertrag erneuert wird. In manchen Fällen wird die Versicherung suspendiert, wenn keine Teilnahme an diesem Kurs nachgewiesen wird. In Frankreich gelten für Fahranfänger niedrigere Geschwindigkeitslimits und sie erhalten bei deren Übertretung im Rahmen des 1994 eingeführten Punkteführerscheins mehr Strafpunkte als andere Fahrer. Ein im Juli 1999 in Kraft getretenes Gesetz sieht vor, dass Fahranfänger im ersten Jahr nach Erhalt des Führerscheins bei Gesetzesübertretungen zur Teilnahme an einem Nachschulungskurs mit erzieherischer Orientierung verpflichtet werden. Bei schweren Vergehen beziehungsweise Unfällen, die mit vier Strafpunkten geahndet werden, ist die Teilnahme an einem Sensibilitätstraining verpflichtend. Dort werden Unfallursachen und Unfallkonsequenzen diskutiert. Im Vereinigten Königreich gibt es für Fahranfänger seit 1993 einen Probeführerschein in Verbindung mit einem Punkteführerschein. Bei mehr als sechs Strafpunkten wird der Führerschein zurückgerufen. Das Gericht kann entscheiden, dass ein Fahranfänger den Führerschein neu machen muss. Seit 1995 gibt es das freiwillige Programm "Pass Plus" für Fahranfänger. In Portugal muss ein Fahranfänger bei Delikten, die einen Führerscheinentzug nach sich ziehen, die Fahrprüfung wiederholen. Eine selten genutzte Möglichkeit besteht darin, dass Richter die Teilnahme an einem psychologischen Nachschulungskurs vorschreiben. In Spanien gelten im ersten Jahr nach Erhalt des Führerscheins niedrigere Geschwindigkeitsgrenzen. Die Einführung zusätzlicher Massnahmen wird diskutiert. In Schweden gibt es keine speziellen Massnahmen für Fahranfänger. Junge Menschen können allerdings ihre Fahrausbildung mit 16 Jahren beginnen und mit 18 einen provisorischen Führerschein erlangen. Bevor sie zur Prüfung antreten, müssen sie ein Schleudertraining absolvieren. Mit 20 Jahren wird der Führerschein in einen permanenten umgewandelt. Wird in der Probephase der Führerschein entzogen, muss die Fahrprüfung wiederholt werden. In der Schweiz wird das gegenwärtige Führerscheinsystem als nicht ausreichend betrachtet. Ein Zweiphasenmodell für die Fahrausbildung ist in Diskussion. Derzeit werden folgende Kurse auf freiwilliger Basis angeboten: "Weiterbildungskurse für Motorfahrzeuglenker" (darunter Spezialkurse wie "Fortbildungskurse" und "Antischleuderkurse", für die Evaluationsstudien vorliegen) und "Fahrtechnische Weiterbildung". (KfV/A)

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Bibliotheeknummer
C 16714 (In: C 16703 [electronic version only]) /83 / ITRD D335967
Uitgave

In: DAN-report : results of EU-project `Description and Analysis of Post Licensing Measures for Novice Drivers', 2000, p. 181-197, 9 ref.

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