Nach einer Diskussion der Frage der Beweislast im Zusammenhang mit der Begutachtung alkoholauffälliger Kraftfahrer werden die Anforderungen an Gutachter und Gutachten dargestellt. Unter anderem werden folgende Forderungen erhoben: Aufgabe des Gutachters ist es, Tatsachen darzulegen, aus denen sich entweder die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt, oder Tatsachen aufzuzeigen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene in Zukunft nicht wieder auffallen wird. Im Vordergrund muss dabei das Bemühen um eine einzelfallbezogene gerechte Beurteilung stehen. So verbietet es sich auch, wesentliche Gutachtenteile, das heisst ausgenommen formale Abschnitte, mit Textbausteinen abzuhandeln. In jedem Fall kommt es auf eine umfassende und sorgfältige Analyse durch den Gutachter an, wenn ein nachvollziehbares Gutachten erstattet werden soll. Aktenanalyse, umfassende biographische Anamnese, Erhebung aller Daten zur speziellen Alkoholproblematik und Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit sind die tragenden Elemente für ein Gutachten. An verschiedenen Beispielen wird schliesslich die Schwierigkeit verdeutlicht, im Einzelfall zu einer angemessenen Beurteilung der Kraftfahreignung zu gelangen.
Samenvatting