Die Beurteilung der Fahreignung von Patienten mit einem Parkinson-Syndrom orientiert sich in Deutschland an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung. Lkw- und Bus-Fahrer sollten demnach bei Vorliegen dieser Krankheit in der Regel keine Fahrerlaubnis erhalten. Pkw- und Motorradfahrer kann die Fahrerlaubnis erteilt werden, wenn ein sicherer Therapieerfolg erzielt ist, das Reaktionsvermoegen in Belastungssituationen ausreichend ist, keine zusaetzlichen psychopathologischen Auffaelligkeiten oder kognitiven Beeintraechtigungen bestehen und regelmaessige Nachuntersuchungen festgelegt werden. Die Fahreignung des Parkinson-Patienten ist durch motorische Stoerungen, psychiatrische Komplikationen, Multimorbiditaet, kognitive Stoerungen, Tagesmuedigkeit und den Einfluss von Medikamenten gefaehrdet. In schwer entscheidbaren Faellen kann eine aktive Fahrprobe hilfreich sein. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D353799. (KfV/A)
Samenvatting