Waehrend jeglicher Drogengenuss dazu fuehrt, dass die Fahreignung verneint werden kann, gilt fuer den Cannabiskonsum etwas anderes, wenn es sich nur um einmaligen oder gelegentlichen Cannabiskonsum handelt. Ist also fuer den Drogenkonsum jeglicher Nachweis ausreichend, muss beim Cannabiskonsumenten mit aktuellem THC-Nachweis noch eine Konsumdiagnostik hinsichtlich der Kategorien gelegentlich oder regelmaessig/gewohnheitsmaessig erfolgen. Dies gestaltet sich unter Umstaenden schwierig. Die fuer die Untersuchung wesentlichen Faktoren werden dargestellt. Beitrag zum Themenbereich III "Gutachtenwesen, Kraftfahreignung" der 31. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Frankfurt am Main, 22. bis 24. Maerz 2001.
Samenvatting