Die Diversion aus Sicht der Verkehrspsychologie.

Auteur(s)
Hnatek-Petrak, K. & Platt, M.
Jaar
Samenvatting

Mit der StPONov 1999 BGBl I 1999/55 ("Diversionsgesetz"), die am 1.1.200 in Kraft getreten ist, wurde im oesterreichischen Strafrecht die Diversion fuer alle Personen verankert. Unter Diversion werden jene Formen staatlicher Reaktion auf den Verdacht gerichtlich strafbaren Verhaltens zusammengefasst, die vor, neben oder anstelle eines foermlichen gerichtlichen Strafverfahrens eingesetzt werden. Der Staatsanwalt hat einen vorlaeufigen Ruecktritt von der Verfolgung einer strafbaren Handlung zu erklaeren, wenn der Sachverhalt hinreichend geklaert ist, eine Bestrafung aus spezial- und generalpraeventiven Gruenden nicht geboten ist, den Verdaechtigen keine schwere Schuld trifft und das Delikt nicht in die Zustaendigkeit des Schoeffen- oder Geschworenengerichts faellt. Als Alternativen zur strafgerichtlichen Verfolgung stehen vier Massnahmen zur Wahl: 1. Zahlung einer Geldbusse; 2. Erbringung einer gemeinnuetzigen Leistung; 3. Bestimmung einer Probezeit und 4. Aussergerichtlicher Tatausgleich. Die Diversion kann nur mit Zustimmung des Verdaechtigen Anwendung finden und diese Zustimmung ist nicht als Schuldanerkenntnis zu werten. Unter gewissen Voraussetzungen hat der Staatsanwalt das Strafverfahren einzuleiten oder fortzusetzen. Das Kuratorium fuer Verkehrssicherheit (KfV) bietet einen eigens fuer Verkehrsdelikte zugeschnittenen verkehrspsychologischen Kurs (Diversionskurs) an. Der Diversionskurs ist als Massnahme im Rahmen des Paragraphen 90f StPO gedacht. Dem Verdaechtigen wird waehrend einer festgelegten Probezeit der Besuch des Kurses aufgetragen. Der Diversionskurs stellt zusaetzlich eine Massnahme gemaess Paragraph 90g StPO im Zusammenhang mit dem aussergerichtlichen Tatausgleich dar. Zum Problembereich "Bewaeltigung von Unfallfolgen" stehen wenig Praeventions- beziehungsweise Aufarbeitungsansaetze zur Verfuegung. Die Verkehrspsychologie steht einerseits dem "Taeter", der einen Unfall verursacht hat, gegenueber, andererseits aber dem "Taeter als Opfer", der von Aengsten, Zweifeln und Gewissensbissen gequaelt wird, die er normalerweise zu verdraengen versucht. Das KfV fuehrt seit 1979 verkehrspsychologische Kurse und Untersuchungen durch. Die Kursangebote des KfV verstehen sich als Einstellungs- und Verhaltenstrainings. Die bisherigen Verhaltensmuster werden ueberwiegend in Gruppen mit dem Ziel aufgearbeitet und reflektiert, bessere Strategien fuer die zukuenftige Verkehrsteilnahme zu entwickeln. Der neue Diversionskurs fuer Delikte im Verkehrsbereich wird vom KfV in zwei Varianten angeboten: 1. Variante fuer mittleres Verschulden mit 6 Gruppensitzungen und Abschlussgespraech oder mit 5 Einzelgespraechen. 2. Variante fuer leichtes Verschulden mit 4 Gruppensitzungen oder 3 Einzelgespraechen. Die Zielsetzung des Kurses ist die Aufarbeitung des Unfallgeschehens und die Auseinandersetzung mit externalen und internalen Schuldzuweisungen. Es sollen durch die Auseinandersetzung mit den Anforderungen des Strassenverkehrs Einstellungsmodifikationen und damit langfristige Verhaltensaenderungen erreicht werden. Ein weiterer Schwerpunkt in den Kursen kann die Aufarbeitung der durch den Unfall entstandenen psychischen Belastung sein. (KfV/A)

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Bibliotheeknummer
C 28781 [electronic version only] /73 /83 / ITRD D346026
Uitgave

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 45 (2000), No. 7/8 (Juli/August), p. 280-284

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