Der Verfasser hält Zurückhaltung oder Beschränkung bei der verwaltungsrechtlichen Anordnung medizinisch-psychologischer Begutachtung der Fahrtauglichkeit älterer Kraftfahrer für angebracht. Die Anforderungen eines Gutachtens sollten sich auf Mängel beziehen, die bei vernünftiger lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene als Fahrzeugführer sich nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten wird. Die einschlägige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte wird diskutiert. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die psychologische Begutachtung. Referat anlässlich des 9. Symposiums Verkehrsmedizin "Ältere Menschen im Strassenverkehr" des ADAC vom 10. bis 11. November 1994 in Baden-Baden.
Samenvatting