Samenvatting
Im Beitrag werden Einzelprobleme, die der verkehrsrechtlich taetige Rechtsanwalt fuer dringlich erachtet, angesprochen. Dabei geht es um Grundfragen des Schadenersatzrechts, das von den Versicherern propagierte Schadensmanagement und den Vorentwurf eines Gesetzes zur Aenderung schadenersatzrechtlicher Vorschriften. Der Gesetzentwurf wird kritisch beleuchtet. Zum Schadensmanagement unterstreicht der Vortrag, dass Interessenvertreter des Geschaedigten allein sein Rechtsanwalt sein duerfe. Abschlussvortrag anlaesslich des 38. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2000.