Es werden die hauptbedenken gegen die forensische anerkennung von atematestgeraeten diskutiert, die messgenauigkeit der geraete einerseits sowie die moeglichkeit der umrechnung von atemalkoholwerten in blutalkoholwerte andererseits. Bezueglich der richtigkeit und praezision von atemalkoholmessungen haben sich im bereich bis zu 3 promille bei wiederholungsmessungen abweichungen von nicht mehr als 0, 02 - 0, 04 promille ergeben, wobei dies den ergebnissen der ueblichen blutalkoholmessmethoden entspricht. Bezueglich der fraglichen umrechnung von atemalkoholwerten in blutalkoholwerte plaediert der verfasserfuer eine gesetzliche aenderung, die (wie in japan) blutalkoholkonzentration und atemalkoholkonzentration alternativ beruecksichtigt. Siehe auch ids-nr.: 326705.
Samenvatting