Die Fahrzeugfront besteht in der Regel aus einer dem Fahrzeug vorgebauten stabilen Stossfängerkonstruktion, um die gesetzlichen Mindestanforderungen (FMVSS 581: keinerlei Beschädigungen bei einem 4-km/h-Wandaufprall) zu erfüllen. Damit können zwar Krafteinwirkungen, die beim Anstoss gegen Hindernisse im untersten Geschwindigkeitsbereich auftreten, aufgenommen werden, ohne dass Schäden an der Karosserie oder gar an den Aggregaten des Fahrzeuges entstehen, jedoch aus der Sicht des angefahrenen Fussgängers sind derartige Konstruktionen in der Regel nicht als "fussgängerfreundlich" zu beurteilen. Gerade auch unter Betrachtung volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte (Gesamtkosten pro Fall für einen Kreuzbandriss bis zu 176.000 DM, für eine geschlossene Unterschenkelfraktur bis zu 140.000 DM), sind auf diesem Gebiet unseres Erachtens weitere Untersuchungen erforderlich. Die Ergebnisse zeigen, dass die den zur Zeit gültigen Vorschriften entsprechende Stossfängerkonstruktion aus der Sicht des Fussgängers durchaus verbesserungswürdig ist, und dass eine fussgängerfreundliche Gestaltung der Fahrzeugfront durchaus auch unter Beibehaltung der gesetzlichen Vorgaben möglich ist. (A)
Samenvatting