Die beginnende Demenz ist bei Personen ueber 70 Jahren haeufig und bildet die Hauptursache fuer eine nicht mehr gegebene Fahreignung. Liegen bei der Fahreignungsbeurteilung von aelteren Motorfahrzeuglenkern klinische Verdachtsmomente fuer eine beginnende Demenz vor, so ist als naechste Stufe die Durchfuehrung eines Mini-Mental-Status und eines Uhrentests sinnvoll. Zeigen diese beiden Kurztests unter Beruecksichtigung von Intelligenz, Bildung und sozialem Status keine Auffaelligkeiten, ist die Fahreignung bezueglich kognitiver Leistung mit grosser Wahrscheinlichkeit zu bejahen. Bei 30 oder 29 Punkten im Mini-Mental-Status (MMST) und Fehlen von erheblichen klinischen Auffaelligkeiten kann eine weitere Zulassung ohne Zusatzabklaerungen erfolgen. Liegen erhebliche klinische Auffaelligkeiten vor und betraegt die Punktzahl im MMST unter 23, ist die Fahreignung abzulehnen. Bei leicht- bis mittelgradig auffaelligen Ergebnissen sind weitere Abklaerungen wie begleitete Fahrprobe oder andere spezielle Leistungstests anzuschliessen. Auswertungen anhand eines groesseren Kollektivs von ueber 70-jaehrigen Pkw-Lenkern mit Verdacht auf beginnende Demenz haben gezeigt, dass solche Zusatzabklaerungen lediglich in rund einem Viertel der Faelle noetig waren, da einerseits eine geringe Anzahl keine wesentlichen kognitiven Einschraenkungen aufwies und andererseits bei mehr als der Haelfte der Probanden bereits aufgrund der klinischen Befunde und der Resultate in den Kurztests die Fahreignung abgelehnt werden konnte. Die Kombination von Uhrentest und Mini-Mental-Status bildet somit ein wertvolles Screening-Instrument bei der Beurteilung der Fahreignung bei beginnender Demenz. (A) Beitrag zum Themenbereich II. "Krankheit und Kraftverkehr sowie sonstige Faktoren" des Kongresses 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.
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