Die Sicherung von Kleinkindern beim Transport in Personenkraftwagen.

Auteur(s)
Glaeser, K.-P.
Jaar
Samenvatting

Durch die Übernahme der ECE 44 in die deutsche Strassenverkehrsordnung wurde die Sicherungsquote von Kindern im Alter von 0-3 Jahren in Pkw mit speziellen KRS auf circa 80 Prozent angehoben. Trotzdem sterben jährlich noch 25 Kinder in der Bundesrepublik Deutschland als Mitfahrer von Pkw und 2.000 werden verletzt. Die Wirksamkeit von KRS wurde durch das Zahlenmaterial des HUK-Verbandes belegt. Danach bleiben von den Kindern, die in KRS transportiert werden, nach dem Unfall über 80 Prozent unverletzt, von den nicht gesicherten Kindern nur knapp 50 Prozent. Das Risiko für schwere tödliche Verletzungen liegt circa siebenmal höher fuer ungesicherte Kinder. Neben Kopfverletzungen kommen für KRS gesicherte Kinder vor allen Dingen Hals und Abdomen/Pelvisverletzungen als schwere Verletzungen zum Tragen. Für die in dieser Arbeit betrachtete Altersgruppe (0 und 1) der Kinder von Geburt bis 3 Jahren stehen - wie beschrieben - verschiedene ECE 44 geprüfte KRS zur Verfügung. Für gurtgesicherte Kindertragetaschen, die bei der Bundesanstalt für Strassenwesen der Prüfung nach ECE 44 unterzogen wurden, lassen sich folgende Ergebnisse festhalten: Ungeeignet sind Kinderwagenkörbe, 1. deren Wände zu weich (zum Beispiel aus Pappe) sind und beim Unfallstoss brechen, 2. deren Seitenwände ungepolstert sind, 3. bei denen harte und kantige Bügel in den Seitenwänden eingelassen sind. Geeignete Kinderwagenkörbe haben eine stabile gepolsterte Seitenwand und verfügen zusätzlich über einen befestigten Strampelsack. Von den drei getesteten unterschiedlichen Gurtsystemen versagte keines. Ein System ist ohne Umbauarbeiten direkt mit dem vorhandenen 2- oder 3-Punkt-Gurt im Fahrzeug einsetzbar. Ein Herausrutschen bei schiefwinkligen Anstössen kann bei allen Gurtsystemen auftreten. Ein interessanter Aspekt zeichnet sich bei den Beratungen der Kindersitzfrage bei der Europäischen Gemeinschaft ab. In dem Entwurf einer der ECE 44 weitgehend entsprechenden EG-Regelung sollen aber die Käufer eines Fahrzeuges die Möglichkeit erhalten, ein geeignetes Kinderrückhaltesystem ab Werk zu erhalten. Der Fahrzeughersteller muss daher für seine Fahrzeuge geeignete KRS anbieten, das heisst er muss geeignete Tests durchgeführt haben. (A)

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Bibliotheeknummer
C 6826 (In: C 6817 S) /80 /91 / IRRD 328022
Uitgave

In: Kongressbericht Jahrestagung 1991 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., München, 14. bis 16. März 1991, p. 77-81, 13 ref.

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