Drängeln auf Autobahnen : Nötigung durch dichtes Auffahren und Lichthupen?

Auteur(s)
Riccabona-Zecha, C.
Jaar
Samenvatting

Zur Ahndung der Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes beim Hintereinanderfahren sind in erster Linie die Verwaltungsbehoerden zustaendig. In bestimmten Faellen kann dies jedoch auch Gegenstand gerichtlicher Strafverfahren sein. Ob bedraengend knappes Auffahren, mit dem ein langsamerer Fahrer zum Verlassen der Ueberholspur bewegt werden soll, als Noetigung nach Paragraf 105 des oesterreichischen Strafgesetzbuches (StGB) zu bestrafen ist, beantworten Lehre und Rechtsprechung uneinheitlich. Die Tathandlung der Noetigung besteht im Einsatz von Gewalt oder von gefaehrlicher Drohung. Der Gewaltbegriff des oesterreichischen Rechts beruht auf der Koerperlichkeitstheorie und stellt primaer auf das willensbeugende Mittel ab. Die oesterreichische Rechtsprechung definiert Gewalt zumeist als Anwendung physischer Kraft von gewisser Schwere, die der Ueberwindung eines wirklichen oder erwarteten Widerstandes dient. In Deutschland herrscht die Vergeistigungstheorie vor. Sie orientiert sich nicht am eingesetzten Mittel, sondern an dessen willensbeugender Gewalt. Die Unterscheidung von Gewalt und Drohung wird dadurch weitgehend verwischt. Begruendet wird die Forderung, beim Draengeln auf Autobahnen unmissverstaendlich Gewalt in Sinne des Paragrafen 105 Strafgesetzbuch (StGB) anzunehmen damit, dass die hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen ein besonderes Gefaehrdungspotenzial darstellen. Draengler bewirken eine akute Gefahr fuer Leib und Leben. Bei gleich bleibenden Bedingungen wird sich diese mit hoher Wahrscheinlichkeit realisieren. Im Gegensatz zu einer gefaehrlichen Drohung, die sich die Entscheidung ueber eine koerperliche Einwirkung fuer die Zukunft vorbehaelt, ist Gewalt eine tatsaechliche oder unmittelbar bevorstehende Einwirkung auf den Koerper eines anderen ohne dessen Einverstaendnis, die seinen Willen ausschaltet oder in eine bestimmte Richtung lenkt. (KfV/A)

Publicatie aanvragen

12 + 7 =
Los deze eenvoudige rekenoefening op en voer het resultaat in. Bijvoorbeeld: voor 1+3, voer 4 in.

Publicatie

Bibliotheeknummer
C 34434 [electronic version only] /73 /83 / ITRD D353203
Uitgave

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 49 (2004), No. 1 (Januar), p. 31-34

Onze collectie

Deze publicatie behoort tot de overige publicaties die we naast de SWOV-publicaties in onze collectie hebben.