Der Beitrag beschreibt zunaechst die rechtlichen Rahmenbedingungen, den Hintergrund und die Grundlagen fuer verkehrspsychologische Untersuchungen in Suedtirol. Psychologische Tests werden bei Fahrern, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen, bei Fahrern mit physischen oder psychischen Krankheiten, die die Fahrtauglichkeit beeinflussen koennen, bei Berufsfahrern, die aelter als 60 Jahre sind sowie bei Fahrern, die haeufige oder schwere Unfaelle verursachten, durchgefuehrt. Es werden die Methoden der psychologischen Untersuchung aufgrund von Fahrens unter Alkoholeinfluss dargestellt. Es gibt keine Tests im Sinne von standardisierten Persoenlichkeitstests, sondern eine Bewertung der kognitiven, psychischen und physischen Faehigkeiten. Die wichtigste Rolle bei der Untersuchung kommt dem diagnostischen Gespraech zu. Seit 1997 gibt es in Suedtirol spezielle Rehabilitationsprogramme fuer Alkohollenker. Die praeventiv ausgerichteten Interventionen setzen bereits bei erstmaligen Vergehen, auch mit nur geringem Blutalkoholgehalt an. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D366241. (KfV/K)
Samenvatting