Drogen im Strassenverkehr.

Auteur(s)
Tausendfreund, S.
Jaar
Samenvatting

Alkohol- und Drogenkonsum oder auch Medikamentenmissbrauch und die Teilnahme am Strassenverkehr muessen getrennt werden. Im Verhaeltnis zu den Unfaellen unter Alkoholeinfluss ist die Zahl der erkannten Drogenunfaelle (in Bayern im Jahr 2000: 394 Verkehrsunfaelle mit 315 Verletzten und 12 Toten) relativ gering. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2002 hat zur Versachlichung der Diskussion der Drogenproblematik beigetragen. So bildet der einmalige oder gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Strassenverkehr fuer sich allein kein hinreichendes Verdachtsmoment fuer eine Ungeeignetheit, die angebliche Gefahr eines "Echorausches" ist unerheblich. Auch aus dem Konsum von Cannabis in der Kombination mit der Teilnahme am Strassenverkehr laesst sich keine pauschale Gefaehrdungsannahme rechtfertigen, hier ist je nach Art und Intensitaet des Konsums zu unterscheiden. Leider wurde und wird das Verkehrsrecht als Ersatzstrafrecht missverstanden, fuer eine unterschiedliche Behandlung von legalen und illegalen Drogen im Verkehrsrecht gibt es keine sachliche Begruendung. Die Kriminalisierung der Konsumenten hat nur negative Folgen. Es gibt "vernuenftige" Konsumenten, die in berauschtem Zustand die Finger vom Steuer lassen, und unvernuenftige, die trotzdem fahren. Deshalb ist es an der Zeit, auf der Grundlage der inzwischen vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse (die beispielhaft referiert werden) Grenzwerte fest zu setzen, um trennscharf und adaequat reagieren zu koennen. Referat zum Themenbereich "Verkehrsrecht, Rechtspolitik, Ahndung" des ADAC-Rechtsforums "Drogen im Strassenverkehr", 14. Maerz 2003, Muenchen.

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Bibliotheeknummer
C 39221 (In: C 39214) /73 /83 / ITRD D352112
Uitgave

In: ADAC-RechtsForum "Drogen im Strassenverkehr", München, 14. März 2003, p. 62-69

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