Drogen im Strassenverkehr : Situationsbericht aus Österreich.

Auteur(s)
Fous, R.
Jaar
Samenvatting

Im Jahre 1992 wurde in Oesterreich damit begonnen, Fahrzeuglenker auch auf illegale Drogen zu untersuchen. Falls bei einer Kontrolle der Verdacht hinsichtlich des Konsums von Drogen entsteht, fuehrt ein Amtsarzt eine klinische Untersuchung durch. Wenn sich der Verdacht bestaetigt, wird der Lenker zur Harnabgabe aufgefordert. Verweigert er diese, bleibt ausschliesslich das amtsaerztliche Gutachten als Basis fuer die weitere Bestrafung bestehen. Der Weg ueber eine Blutentnahme wurde nicht gewaehlt, da die Betroffenen zur aktiven Mitarbeit (Atemluft bei Verdacht auf Alkoholkonsum, Harn) verpflichtet sind, aber nicht durch Anwendung von Gewalt zur Blutabnahme genoetigt werden. Eine Harnabgabe darf nur verlangt werden, wenn der untersuchende Arzt entsprechende Beeintraechtigungen feststellt. Eine 1996 durchgefuehrte Studie hat unter anderem ergeben, dass - im Einklang zu anderen europaeischen Studien - solche Beeintraechtigungen am haeufigsten durch den Konsum von Cannabis hervorgerufen wurden. Auffaellig war, dass in keiner Harnanalyse Metaboliten von legalen Drogen (zum Beispiel Antidepressiva, Tranquilizer) gefunden wurden. Die gesetzliche Regelung einer "Null-Loesung" wie in der Bundesrepublik Deutschland (jeder Wert oberhalb der Nachweisgrenze begruendet eine Beeintraechtigung) scheint aus medizinischer Sicht sehr problematisch, da eine Vielzahl von falsch-negativen Gutachten zu erwarten ist. Ob die Umsetzung einer "absoluten Null-Loesung" (Drogenfreiheit in allen Koerpersaeften) in Oesterreich moeglich ist, ist eine rein politische Entscheidung, im Interesse der Verkehrssicherheit waere die Massnahme begruessenswert. Beitrag zum Themenbereich "Drogenerkennung im Strassenverkehr" des 13. Wissenschaftlichen Symposiums der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, 1999.

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Bibliotheeknummer
C 25361 (In: C 25339) /83 / ITRD D351224
Uitgave

In: Drogen im Strassenverkehr : ein Problem unter europäischer Perspektive, 2000, p. 233-235

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