Die Notwendigkeit der Durchfuehrung von Drogentests zur Erkennung von Sicherheitsrisiken wird derzeit in den deutschen Verkehrsbetrieben kontrovers diskutiert. Nach der gegenwaertigen Rechtslage sind - im Gegensatz zu anderen Laendern - routinemaessige Drogentests nur bei Einstellungsuntersuchungen und mit Einverstaendnis der Betroffenen zulaessig. Dagegen ist im laufenden Arbeitsverhaeltnis ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, rouetinemaessigen Untersuchungen zur Klaerung einer moeglichen Alkohol- oder Drogenabhaengigkeit zuzustimmen. Positive Drogennachweise im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen wurden bei 1 bis 17 Prozent der Untersuchten festgestellt: bei Degussa 5,9 Prozent, Krupp-Mannesmann 17 Prozent, VW 2 Prozent, Daimler-Chrysler 1 Prozent (zum Vergleich: 0,5 Prozent der arbeitenden Bevoelkerung werden als drogenabhaengig eingeschaetzt). An zwei Fallbeispielen wird veranschaulicht, dass sozial angepasste Drogenkonsumenten nicht auffallen. Deshalb werden routinemaessige Drogentestungen auch in Verkehrsbetrieben - in sicherheitsrelevanten Bereichen - gefordert. Beitrag zum Themenbereich IV "Freie Themen" der 31. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Frankfurt am Main, 22. bis 24. Maerz 2001.
Samenvatting