Nach dem bisherigen Stand konnte ein Verkehrsteilnehmer, der im Ausland einen Verkehrsverstoss beging, in der Regel damit rechnen, in seinem Heimatstaat hierfuer nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ein im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit und am 28. April 1999 von 15 Staaten gezeichnetes Uebereinkommen ueber die Zusammenarbeit bei Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften soll diese Luecke kuenftig schliessen. Entstehungsgeschichte und Inhalt des Uebereinkommens, das in Deutschland noch der Zustimmung des Bundestages bedarf, werden dargestellt. Erweiterte Fassung eines auf dem 38. Deutschen Verkehrsgerichtstag vor dem Arbeitskreis VI (Leitung: Kramer, C.) gehaltenen Referats.
Samenvatting