Im Schuljahr 1998/1999 wurden bei einer Radhelmaktion an Schulkinder in Volks- und Hauptschulen und in Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Höheren Schulen (AHS und BHS) im Bundesland Steiermark gegen einen geringen Unkostenbeitrag Radhelme verteilt, wovon etwa 70 Prozent an Volksschulen, 20 Prozent an Hauptschulen und 10 Prozent an Schülerinnen von Höheren Schulen vergeben wurden. Ziel der Untersuchung war es, durch unmittelbare Beobachtung zu überprüfen, in welchem Ausmass Radhelme - insbesondere jene der letzten Aktion - tatsächlich getragen werden. Ausgewertet wurden die Daten von 9 Hauptschulen und 6 AHS/BHS. Zur Feststellung der Helmtragequoten wurden in der Zeit zwischen 20. und 29. September 1999 die Zahl der Schülerinnen registriert, die mit dem Fahrrad zu einer dieser Schulen kamen. Ebenso wurde bei jenen Schülerinnen, die einen Fahrradhelm trugen, erhoben, ob der Radhelm aus der Aktion 1999, aus der Aktion 1998 oder ein anderer Radhelm war. Ebenso wurde Geschlecht, Schulklasse, das Vorhandensein eines Helms, der aber nicht benutzt wurde, sowie der Zeitpunkt der Anschaffung des Radhelms erfasst. Insgesamt wurden bei der Erhebung 338 Schülerinnen erfasst, die mit dem Fahrrad zur Schule kamen. Davon besuchen 193 eine Hauptschule und 145 eine AHS oder BHS. Von den 338 beobachteten Schülerinnen trugen 90 oder 26,6 Prozent einen Fahrradhelm, wobei Schülerinnen der AHS/BHS mit 35,9 Prozent eine deutlich höhere Radhelmtragequote als Schülerinnen von Hauptschulen (19,7 Prozent) aufwiesen. Sowohl in den Hauptschulen als auch in den AHS/BHS zeigt sich, dass der Radhelm umso seltener benutzt wird, je höher die Klasse ist, welche die Schülerinnen besuchen. Insgesamt ist die Radhelmtragequote mit 26,6 Prozent relativ gering. Die Wichtigkeit von Radhelmaktionen erweist sich darin, dass 44,4 Prozent der benutzten Radhelme aus Aktionen stammen. Dass Schülerinnen von AHS/BHS gegenüber Schülerinnen von Hauptschulen in einem deutlich höheren Ausmass Radhelme benutzen, könnte in einer Korrelation zwischen Bildungsgrad und Sicherheitsbewusstsein (der Eltern) liegen. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse werden eine Fortführung von Radhelmaktionen, eine Bewerbung und Neupositionierung des Radhelms, die Einbeziehung der Eltern sowie gezielte Aktionen zur tatsächlichen Radhelmbenutzung gefordert. (KfV/H)
Samenvatting