Gegenstand der Eignungsbegutachtung ist die Beurteilung des Risikopotentials, das in Zukunft bei einem Probanden gegeben sein wird. Krankheitsbefunde, die für eine Krankheitsdiagnose ausreichen, sind, gerade wenn es um Alkoholabhängigkeit geht, nicht ausreichend für die Ableitung einer Verhaltensprognose. Für die Verhaltensprognose ist entscheidend, wie der Betroffene seine Gefährlichkeit sieht und welche Verhaltenskonsequenzen er gezogen hat und ziehen wird. (A) Beitrag liegt nur als Kurzfassung vor. Beitrag zum Themenschwerpunkt I Eignungsuntersuchung des Kongresses 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.
Samenvatting